Autofreie Innenstadt

Autofreie Innenstadt, Umgestaltung des Gerichtsparkplatzes –gefordert von der SPD- und Grünenfraktion, sowie der BI Rückenwind

Dies sieht der Vorstand der BG-Stadtmitte kritisch:
Es werden dabei vor allem die Anliegen der Besucher der Innenstadt berücksichtigt, viele Bedürfnisse von Anwohnern allerdings übersehen.

Autofreie Innenstadt beinhaltet eine Sperrung für Autos in folgenden Straßen: Gerberstraße, Ritterstraße, Langestraße (beim Salmen und beim Kloster), Klosterstraße, Vitus-Burg-Straße, Ringelgasse, Strohgasse, Glaserstraße, Gustav-Ree-Straße(?). Dies würde die Bewohner in ihrer „Bewegungsfreiheit“ stark einengen.
Interessanterweise konnte man am 18.5. im OT lesen, dass gerade die SPD Fraktion sich für die Bürger der Zeller Straße einsetzen: „…die Anwohner und Besucher der Häuser auf der Nordseite der Zeller Straße hätten nun genauso wie Postfahrzeuge, Lieferanten und Handwerker keine Möglichkeit mehr, dort ihre Autos abzustellen…“. Dasselbe fordert die BG Stadtmitte auch für die Bewohner der gesamten Innenstadt: Auch für diese Bewohner und ihren Besuch/Handwerker soll eine Anfahrt an die Wohnung/Haus möglich sein. Schon heute sind die Anfahrten recht kompliziert und oft auch mit großen Umwegen verbunden.

Bei einer autofreien Innenstadt können mehrere Geschäfte nicht mehr angefahren werden, was bedeutet, dass sich auch das Einkaufsverhalten ändern wird, da man nicht gewillt ist größere Einkäufe quer durch die Stadt bis zum Auto zu tragen. Die Vielfalt der Geschäfte, gerade auch der Eigentümergeführten Geschäfte gehört zur Lebensqualität und zum Stadtbild von Offenburg und sollten durch solche Maßnahmen nicht gefährdet werden.

Bewohner und ihr Besuch sind auf die öffentlichen Parkplätze (z.B. Gerichtsparkplatz) angewiesen. Es werden ca. 3-mal so viele Anwohnerparkkarten von der Stadt ausgegeben, als Anwohnerparkplätze ausgewiesen sind. Dieser Mangel führt gerade abends und am Wochenende zu massivem Stress. Bisher konnten die Anwohner ihr Auto über Nacht und sonntags auf den Gerichtsparkplatz und sonstige öffentliche Parkplätze stellen, was zu einer erheblichen Entlastung geführt hat.

Die Umgestaltung des Gerichtsparkplatzes in einen Park oder Fahrradabstellplatz (BI Rückenwind) wird von dem Vorstand der BG Stadtmitte nicht nur aus o.g. Gründen abgelehnt. Ein wichtiger Aspekt ist auch das Sicherheitsempfinden in der Innenstadt, zu der der Gerichtsparkplatz durch seinen – gerade abends- Publikumsverkehr beiträgt. Ein Park würde gerade abends/nachts ein Klientel heranziehen, das nicht für das Sicherheitsempfinden positiv ist.
Der Gerichtsparkplatz wird auch nicht als Fahrradabstellplatz benötigt, da schon heute die Fahrradbügel am Gerichtsparkplatz wenig bis gar nicht genutzt werden. Die bestehende Praxis der Fahrradfahrer besteht darin bis vor das Geschäft zu fahren, in dem sie einkaufen.
Der Vorstand der BG Stadtmitte steht hinter dem neusten Antrag der Fraktionen der CDU-, FDP- und Freie Wähler, die Unionbrücke weiterhin für den Individualverkehr beizubehalten. Eine Sperrung würde für Anwohner zu noch größeren Umfahrungen führen, als sie heute schon sind. Wer z.B. von der Wasserstraße zum Ebertsplatz (Klinikum Ortenau) fahren möchte, müsste dann nach Bohlsbach fahren, um dort über die Brücke zu kommen und an Rammersweier vorbei zum Ebertsplatz (Klinikum Ortenau) zu fahren. Dies würde ein Fahrweg von 8 km (= 16 Minuten) bedeuten, der heute –über die Unionbrücke- 1,7 km (= 6 Minuten) beträgt.

Für die Anwohner der Innenstadt ist es wichtig, dass diese Verkehrsthemen auch aus ihrem Blickwinkel (Umfahrung, Zeitverlust, Erreichbarkeit…) beleuchtet werden und nicht nur aus Sicht von Besuchern der Innenstadt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Fritz
Vorsitzender BG Stadtmitte