Stellungnahme Erweiterung Fußgängerzone

Stellungnahme: 26.06.2024

Beschlussvorlage Drucksache 078/24
und
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 22.04.2024 nach einem KFZ-Zufahrtsverbot im Bereich der Klosterstraße, Lange Straße und Glaserstraße

Sehr geehrter Herr Steffens,

die Bürgergemeinschaft Offenburg Stadtmitte e.V. kann die Forderung der Grünen-Fraktion sowie den Ausführungen der Stadtverwaltung nach einem Zufahrtsverbot für KFZ im Bereich der Klosterstraße, Lange Straße und Glaserstraße nicht nachvollziehen. Mit Begriffen wie „autoarmes Quartier“ und der Ausweitung der Fußgängerzone soll suggeriert werden, dass durch das Verbot des individuellen KFZ-Verkehrs, abgesehen von Anliegern, Verbesserungen für die Bürger des Stadtteils erreicht werden.

Als Vertreter der Bürger sehen wir jedoch eine Benachteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden im Stadtteil. Viele Anwohner müssen weiterhin ihre eigenen Grundstücke anfahren können. Es gibt auch vermietete Parkplätze, die uneingeschränkt genutzt werden müssen. Da der KFZ-Verkehr in den Nebenstraßen wie Glaser- und Klosterstraße, bereits jetzt weitestgehend auf Anwohner und Lieferanten beschränkt ist, ist hier keine Verbesserung zu erwarten.
Zudem sind wir skeptisch, ob es im Nachgang nicht zu weiteren Einschränkungen in Form von zeitlichen Zufahrtsverboten kommen wird. Gerade der Begriff „Anlieger“ ist sehr schwammig und garantiert den Anwohner und deren Besuchern nicht, dass diese frei entscheiden können, wann sie ihre Stellplätze bzw. Garagen anfahren möchten. In den schon bestehenden Fußgängerzonen gibt es auch nur Zeitfenster in denen die Wohnungen und Gewerbeeinheiten angefahren werden dürfen.

Die berüchtigten „Elterntaxis“, die von der Stadtverwaltung in der Vorlage erwähnt werden, würden sich kaum von einem Schild „Anlieger frei“ davon abhalten lassen, die Lange Straße zu befahren. Oder sind diese bei Anliegern mitinbegriffen? Die Parkmöglichkeiten im Klosterhof für Kirchen- oder Konzertbesucher passen ebenfalls nicht in ein „Anfahrzeitmuster“.

Die Planung der Umgestaltung der Lange Straße, die im Wesentlichen in eine „Steinwüste“ verwandelt wurde, soll nun durch das Aufstellen von Baumcontainern kompensiert werden. Diese Baumcontainer, etwa in der Größe eines kleinen LKWs, sind ein zusätzliches Hindernis für die Fußgänger. Zwar parken in diesem Bereich keine Autos mehr, aber mehr Platz für die Fußgänger ist dadurch auch nicht gewonnen. Und da die Sitzflächen sich in etwa 1,20 Meter Höhe befinden, steigern diese auch nicht die Aufenthaltsqualität. Bei der Umgestaltung 2018 gab es Planungen mit Baumreihen und einer weniger pistenartigen Gestaltung, die von den Anwohnern bevorzugt wurden. Leider konnte sich der Gemeinderat damals mehrheitlich nicht dazu entschließen, diese Planungen umzusetzen. Nun versucht man, diese durch das quantitative Aufstellen von Baumkübeln nachzuholen.

Im Bereich der Alten Lange Straße, die bereits Fußgängerzone ist, kommt es zu großen Problemen mit parkenden PKWs und dem illegalen Befahren. Dies wurde von Anwohnern oft an die Stadtverwaltung herangetragen, aber auch hier ist keine Besserung in Sicht. Warum sollte sich die Lage dann ändern, wenn ein weiteres Schild „Anlieger frei“ aufgestellt wird? Daher fordern wir, dass die geltenden Regeln konsequent umgesetzt werden.

Warum können im südlichen Teil der Lange Straße Poller aufgestellt werden, die unserer Ansicht nach dem größten Nutzen mit dem geringsten Verschandeln haben, aber im nördlichen Teil nicht? In vielen anderen Städten werden Geländer, teilweise mit Blumen, aufgestellt, die das wilde Parken verlässlich verhindern würden.
Die Kurzzeitparkplätze in der Lange Straße werden von Kunden genutzt und würden ebenfalls wegfallen, was eine Benachteiligung für die Gewerbetreibenden und Handwerker des Stadtteils darstellt. Zudem wird in dem Antrag vergessen, dass es nahe der Fußgängerzone auch Parkplätze für Menschen mit Behinderung gibt. Diese Parkplätze werden zwar oft von nicht berechtigten PKWs verstellt, sind aber für Menschen mit Einschränkungen wichtig.

Somit sollte doch zuerst das „Wilde Parken und zu schnelle Befahren“ insbesondere auch von Fahr- und Zweirädern, bzw, E-Rollern – teilweise konsequent und nachhaltig unterbunden werden. Damit würde die Attraktivität dieser Straße ganz klar zunehmen! Wenn aber ab Nachmittag und in den Abend hinein teilweise bis zu 20 Autos unberechtigt dort parken und die anderen Verkehrsteilnehmer „freies Spiel“ haben, dann sicher nicht!

Mit freundlichen Grüßen
Sören Knoll

Vorsitzender, im Namen des Gesamtvorstands der Bürgergemeinschaft Stadtmitte

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