Stellungnahme Parkraumkonzept

Stellungnahme: 06.07.2023

Sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,

als Bewohner der Innenstadt waren wir skeptisch, als der Gemeinderat ein Planungsbüro beauftragte, um ein neues Konzept zur Parkraumbewirtschaftung zu erstellen. Wir hatten bereits im Verkehrsausschuss Bedenken geäußert und diese Bedenken wurden nun in der vorliegenden Vorlage bestätigt.

Die Stadtverwaltung plant, die Nutzungsgebühr für Bewohnerparkplätze schrittweise auf 180 € (3 unterschiedliche Szenarien) anzuheben. Allerdings ist die Bezeichnung “Nutzungsgebühr” ein falscher Ansatz, da mit den Kosten von 180 € keine tatsächliche Nutzung eines Parkplatzes verbunden ist. Es handelt sich lediglich um die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf den Bewohnerparkplätzen im öffentlichen Raum abzustellen. Diese Parkplätze sind bereits jetzt bis zu dreifach überbelegt und die Gebühren gewähren keinen garantierten Platz. Im schlimmsten Fall zahlt man also die Nutzungsgebühr, hat aber keinen verfügbaren Parkplatz.

Außerdem spricht das Freiburger Urteil bezüglich “Angemessenheit von Nutzungsgebühren auf Anwohnerparkplätzen” absolut gegen eine mehrfache Verdopplung der Ausgangskosten von derzeit 30 €.

Im Vorfeld wurden Verbesserungsvorschläge gemacht, wie beispielsweise die Nutzung von Tiefgaragen, wenn auch nur zu bestimmten Zeiten. Das Planungsbüro bestätigt, dass dies ein bewährtes Konzept ist. Offenbar konnte sich die Stadtverwaltung jedoch nicht dazu durchringen, dies in die Vorlage aufzunehmen. Stattdessen wird argumentiert, dass die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr und Finanzierungslücken im Haushalt durch diese Gebührenerhöhung refinanziert werden sollen.

Offenbar sieht man diese Möglichkeit aber hauptsächlich bei den Bürgern der Kernstadt, insbesondere der Stadtmitte. Die Ortsteile, in denen mehr Fahrzeuge pro Haushalt vorhanden sind, sind derzeit nicht in das Bewirtschaftungskonzept einbezogen. Man nimmt in Kauf, dass dort, wo bereits mehr Fahrzeuge vorhanden sind, diese kostenlos im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen.

Als Bürgergemeinschaft Stadtmitte sehen wir darin eine Ungleichbehandlung zwischen der Kernstadt und den dichter besiedelten Stadtteilen. Zudem wurden die Verdrängungseffekte in dem neuen Konzept nur am Rande beachtet. Die Stadtverwaltung zieht mit ihrem Planungsvorschlag einer Fahrradwegeplanung in Betracht, ca. 160 Bäume und dutzende Parkplätze in der Moltke- und Weingartenstraße ersatzlos zu streichen, ohne dabei die angrenzenden Wohngebiete zu beachten.

Daher sollte festgeschrieben werden, wenn ein Erhöhungsplan der Gebühren durchgeführt werden soll und dieser auf sicherem rechtlichem Boden steht, dass die Ortsteile ebenfalls in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen werden sollen und somit eine breitere, bessere und gerechtere Verteilung der Kosten erreicht werden kann.

ln der Realität sieht es so aus, dass die meisten Anwohner die sich ein Auto leisten, auf dieses auch angewiesen sind. Es wird ihnen auch in Zukunft nichts anderes übrigbleiben, als die Mehrkosten eines Parkraumkonzeptes zu tragen. Dies stellt eine weitere Benachteiligung der Kernstadtbürger da.

Die Chance, eine Verbesserung, anstatt einer reinen Gebührenerhöhung den Bewohnern vorzulegen, wurde leider vertan.

Für die Bürgergemeinschaft Stadtmitte
Sören Knoll, Vorsitzender

Stellungnahme Parkraumkonzept BG Stadtmitte
(Download als PDF-Dokument 2112KB)