Musikpavillon im Bürgerpark lebt wieder

Sänger Tóke bittet zum Akustik-Reggae-Konzert

Im Zuge seiner Pop-Up-Tour gibt Reggae-Künstler Tóke am Donnerstag, 12. August, 20 Uhr, im Offenburger Bürgerpark ein Akustik-Konzert, teilt das Kulturbüro mit. Tóke zählt zu den aufstrebendsten Reggae-Newcomern Deutschlands. Im Rahmen seiner EP-Veröffentlichung ist er aktuell auf kleiner Pop-Up-Deutschland-Tournee und spielt beispielsweise Open-Air beim Club Bahnhof Ehrenfeld in Köln oder ein Wohnzimmerkonzert in Freiburg.

Sänger Tóke gibt sich am Donnerstag im Bürgerpark die Ehre. (Foto: Alex Kleis)

Tóke kann auf eine Zusammenarbeit mit den Großen der Szene wie Gentleman und Walshy Fire zurückblicken, teilt das Kulturbüro weiter mit. Der Eintritt ist frei, es wird um Spenden gebeten. Die Gäste können Sitzgelegenheiten wie Picknickdecken mitbringen.

Der Musikpavillon steht aktuell wegen seines schlechten Zustands im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die Bürgergemeinschaft Stadtmitte hatte überdies eine Belebung gefordert.

Quelle Offenburger Tageblatt:

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Alkoholfreier Sekt war Verkaufsschlager

„Bürgerparkfest unterwegs“ war großer Erfolg

Bei bestem Wetter war das „Bürgerparkfest unterwegs“ ein voller Erfolg, schreibt die Bürgergemeinschaft Stadtmitte in einer Pressemitteilung. Ab 13 Uhr gab es beim Stand der Bürgergemeinschaft kühle Getränke und Gebäck. Der alkoholfreie Rosésekt im Rosengarten sei ein Verkaufsschlager gewesen. Bei der Fotoausstellung „Damals und Heute“ kamen laut Mitteilung Alt-Offenburger, Gäste und Neu-Offenbuger ins Gespräch. Vieles habe sich verändert und manches sei gleich geblieben – oder kommt wieder, „so wie unser Heinerle…“

Im Rosengarten kamen Alt-Offenburger, Gäste und Neu-Offenburger ins Gespräch.
(Foto: Bürgergemeinschaft)

Für die Kinder gab es ein Rosengarten-Quiz, bei dem auch die Eltern ins Grübeln gekommen seien. Natürlich konnte man auch etwas gewinnen. „Passend zum Sonnenschein gab es für die erfolgreiche Absolvierung des Quiz ein Bollen Eis beim Eiscafé Zampolli“.

Gedichte zur RoseAber auch der Rosengarten lud zum Flanieren ein und zwischen den Blüten hingen dutzende Gedichte um das Thema Rose. Schon jetzt freut sich die Bürgergemeinschaft auf das Bürgerparkfest im kommenden Jahr.

Quelle Offenburger Tageblatt:

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Erleichterung für Bauherren

Weil eine Stellplatzverpflichtung in der dicht bebauten Altstadt Neu- und Umbauvorhaben beeinträchtigt, will die Stadtverwaltung diese für den Bereich innerhalb der Stadtmauer aufheben.

Die Offenburger Stadtverwaltung plant, die Stellplatzverpflichtung in der Altstadt innerhalb der historischen Stadtmauer bei Neuund Umbauten aufzuheben. Das geht aus der Beschlussvorlage für den heute Abend stattfindenden Planungsausschuss hervor. So soll es Eigentümern und Bauherren erleichtert werden, Um- und Neubauten vorzunehmen, ohne dafür in der räumlich beengten Innenstadt weitere Stellplätze nachweisen zu müssen.
So solle auch der motorisierte Individualverkehr von Personen, die keine Anwohner sind, aus der Innenstadt herausgehalten werden. Diese sollen zu bestehenden Parkhäusern am Altstadtrand gelenkt werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Altstadt weise aufgrund ihrer zentralen Lage eine besonders gute Anbindung an den ÖPNV auf und sei für kernstädtische Bewohner auch gut fußläufig oder mit dem Fahrrad zu erreichen.
Nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sind bei der Errichtung von Gebäuden ausreichend Stellplätze entsprechend dem dadurch ausgelösten Kfz-Verkehr herzustellen. Gemeinden sind laut Beschlussvorlage aber dazu ermächtigt, die Stellplatzverpflichtung „für das ganze Gemeindegebiet oder für genau abgegrenzte Teile des Gemeindegebiets einzuschränken, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe oder Gründe sparsamer Flächennutzung dies rechtfertigen“. Auch die komplette Aufhebung der Stellplatzverpflichtung sei möglich.
Der Zwang zum Nachweis von Stellplätzen führe in der hoch verdichteten Altstadt zu Schwierigkeiten für die Bauherrschaft und könne im Einzelfall „notwendige und für die Belebung der Altstadt wünschenswerte Bauvorhaben beeinträchtigen“. Dies betrifft sowohl Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben als auch Neubauvorhaben und Nutzungsänderungen, wie es in der Beschlussvorlage heißt.

Die Fläche am Eckgrundstück Kittelgasse 10 ist jahrelang als Stellplatz genutzt worden und kann nun von einem Investor bebaut werden. Vorhandene Stellplatz-Baulasten stellten dabei laut Stadt zunächst ein großes Hindernis dar. (Archivfoto: Sophia Körber)

Bei Neubauten von Wohngebäuden in der Altstadt würde in Einzelfällen bereits von einer Abweichung der Stellplatzverpflichtung (ein Kfz-Stellplatz je Wohneinheit) Gebrauch gemacht. Dies sei zulässig, wenn die Herstellung „bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten, auch unter Berücksichtigung platzsparender Bauarten der Kfz-Stellplätze oder Garagen, unmöglich oder unzumutbar ist“. Diese Abweichung gilt nur für Wohnungen und nicht für gewerbliche oder gastronomische Nutzungen.

12 782 Euro AblöseDer Stellplatznachweis ist in der eng bebauten Altstadt in der Regel nicht auf dem Baugrundstück oder einem Grundstück in der näheren Umgebung möglich. Dies könne laut LBO auch auf einem anderen Grundstück in zumutbarer Entfernung erfolgen. Hierfür ist dann eine öffentlich-rechtliche Baulast einzutragen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Ablösebetrag an die Gemeinde zu zahlen. Dies ist nur für gewerbliche oder sonstige Nutzungen, aber nicht für Stellplätze zugunsten von Wohnungen möglich. Die Ablösesumme je Stellplatz beträgt in der Innenstadt aktuell 12 782 Euro.
Vorhandene Stellplatz-Baulasten stellen laut Vorlage ein erhebliches Hindernis dar, minder genutzte Grundstücke einer neuen Nutzung zuzuführen. So sei es eine große Kraftanstrengung für die Bauherrschaft und die Verwaltung gewesen, das jahrelang als Stellplatzfläche genutzte und entsprechend belastete Eckgrundstück Kittelgasse 10 von der Baulast zu befreien.

Als freiwillige LeistungDie Abschaffung der Stellplatzverpflichtung in der Altstadt würde zu keinen nennenswerten Einbußen im städtischen Haushalt führen, da solche Ablösen unregelmäßig und in nicht kalkulierbarer Höhe in den städtischen Haushalt fließen.
Bei größeren Neubauvorhaben und wo keine zwingenden Gründe gegen die Herstellung von Stellplätzen sprechen, etwa aufgrund der Lage und Größe des Grundstücks, werden laut Vorlage auch künftig Stellplätze in ausreichender Anzahl hergestellt werden, da die Investoren in der Regel aus Vermarktungsgründen hieran ein eigenes Interesse haben. Dies würde dann in der Altstadt aber nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgen, sondern als freiwillige Leistung.

HINTERGRUND
Ein lachendes und ein weinendes Auge
„Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Stellplatzverpflichtung in der Innenstadt wegfallen soll“, sagt Ingo Fritz, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Stadtmitte, auf OT-Anfrage. Dass die Ablösesumme wegfällt, findet die Bürgergemeinschaft gut, da „keine Parkplätze gebaut wurden, sondern nur Kosten entstanden sind“, so Fritz. Es wird einfacher, in der beengten Altstadt zu bauen und die Innenstadt so attraktiver.
Auf der anderen Seite stehe aber die Frage, was mit den kleinen Flächen, die derzeit als Parkplatz genutzt werden, passiert. „Autos, die jetzt auf Flächen stehen, die einmal bebaut werden sollen, brauchen einen Ersatzparkplatz“. so Fritz.
Die Parksituation sei für Anwohner in der Innenstadt sowieso schon sehr eng, wenn weitere kleine Parkmöglichkeiten wegfallen, würde es noch enger. sb

Quelle Offenburger Tageblatt:
Text: Sandra Biegert
Archivfoto: Sophia Körber

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„Wir müssen mit der Kirche ums Dorf“

Um die Innenstadt aufzuwerten, darf der Kfz-Verkehr nicht mehr die beliebte Ost-West-Verbindung von der Rée-Anlage in die Wasserstraße benutzen. Bürgergemeinschafts-Chef Ingo Fritz kritisiert dies.

Offenburg. Ingo Fritz hat Verständnis für die Bemühungen der Stadt, die Innenstadt aufzuwerten. Nicht alles hält der Vorsitzende der Bürgergemeinschaft Stadtmitte jedoch für durchdacht. So stört es ihn nach wie vor, dass die Stadt die beliebte Ost-West-Verbindung von der Gustav-Rée-Anlage über die Wasserstraße gekappt hat. „Ich finde es nicht gut, dass die Stadt so stark abgeschottet wird. Wir müssen jetzt ganz außenrum fahren – sozusagen mit der Kirche ums Dorf“, sagt Fritz.

Nach vielen Diskussionen und einigen Protesten der Bürgergemeinschaft hatte der Gemeinderat grünes Licht erteilt, das Schlupfloch zu schließen. Hintergrund der Entscheidung war die Verkehrsberuhigung der östlichen Innenstadt und die Anbindung der Fußgängerzone an das Einkaufsquartier „Rée-Carée“, wie Rathaussprecher Florian Würth erläutert.

Seit Mitte April gebe es eine entsprechende Beschilderung an der Einmündung der Okenstraße in die Hauptstraße (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) sowie an der Einmündung der Gustav-Rée-Anlage in die Hauptstraße (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts). Außerdem weist ein Schild in Höhe des Eiscafés auf den Beginn der Fußgängerzone hin.

Rund 60 Autofahrer, die durch das Schlupfloch Wasserstraße fahren wollten, wurden am vergangenen Dienstag im Zeitraum von 7 bis 9.30 Uhr „geblitzt“. (Foto: Christian Wagner)

Weil Busse und Lieferverkehr (von 19 bis 11 Uhr) durch die Hauptstraße fahren dürfen, ist der Bereich nicht abgesperrt. Das machen sich immer wieder Verkehrsteilnehmer zunutze, um verbotenerweise den alten Schleichweg zu befahren. „Aufgrund verschiedener Beschwerden kontrolliert der Gemeindevollzugsdienst das ordnungswidrige Abbiegen aus der Okenstraße nach rechts in die Hauptstraße und aus der Gustav-Rée-Anlage nach links in die Hauptstraße“, erklärt Rathaussprecher Würth.

Vergangene Woche am Dienstag hatte der Vollzugsdienst von 7 bis 9.30 Uhr eine Kamera aufgestellt, und einige Verkehrssünder gingen den „Stadtsheriffs“ dabei ins Netz: „Vorbehaltlich der noch notwendigen Auswertung der Bilder werden wohl rund 60 Verfahren eingeleitet, wobei die meisten der zu beanstandenden Fahrzeuge aus der Okenstraße kamen“, erklärt Würth.

Ingo Fritz bleibt derweil bei seiner Kritik, dass durch die fehlende Verbindung über die Wasserstraße unnötige Verkehrswege erzeugt werden: „Wer von der Vitus-Burg-Straße seinen gehbehinderten Vater in die Heilig-Kreuz-Kirche fahren will, muss über Lange Straße, Gustav-Rée-Anlage, nördliche Hauptstraße, am ZOB und Bahnhof vorbei, Freiburger Platz, Freiburger Straße, Gaswerkstraße und Wasserstraße eine schöne Strecke zurücklegen.“ Auch er selbst bewältige regelmäßig eine kleine Odyssee, wenn er seine Mutter zu einem Arztbesuch fahre. Zusammenfassend sagt Fritz aus Sicht der Bürgergemeinschaft: „Uns sind die Sperrungen zu viel.“

Text: Christian Wagner
Foto: Christian Wagner

Quelle Offenburger Tageblatt: https://www.offenburger-tageblatt.de/

OT - Sperrung Wsserstraße (Download als PDF-Dokument 410KB)

Autofreie Innenstadt

Autofreie Innenstadt, Umgestaltung des Gerichtsparkplatzes –gefordert von der SPD- und Grünenfraktion, sowie der BI Rückenwind

Dies sieht der Vorstand der BG-Stadtmitte kritisch:
Es werden dabei vor allem die Anliegen der Besucher der Innenstadt berücksichtigt, viele Bedürfnisse von Anwohnern allerdings übersehen.

Autofreie Innenstadt beinhaltet eine Sperrung für Autos in folgenden Straßen: Gerberstraße, Ritterstraße, Langestraße (beim Salmen und beim Kloster), Klosterstraße, Vitus-Burg-Straße, Ringelgasse, Strohgasse, Glaserstraße, Gustav-Ree-Straße(?). Dies würde die Bewohner in ihrer „Bewegungsfreiheit“ stark einengen.
Interessanterweise konnte man am 18.5. im OT lesen, dass gerade die SPD Fraktion sich für die Bürger der Zeller Straße einsetzen: „…die Anwohner und Besucher der Häuser auf der Nordseite der Zeller Straße hätten nun genauso wie Postfahrzeuge, Lieferanten und Handwerker keine Möglichkeit mehr, dort ihre Autos abzustellen…“. Dasselbe fordert die BG Stadtmitte auch für die Bewohner der gesamten Innenstadt: Auch für diese Bewohner und ihren Besuch/Handwerker soll eine Anfahrt an die Wohnung/Haus möglich sein. Schon heute sind die Anfahrten recht kompliziert und oft auch mit großen Umwegen verbunden.

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